Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Ansässige Person

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 4 befasst sich – entsprechend Art. 4 OECD-MA – mit der Ansässigkeit i. S. des Abkommens – nicht i. S. der jeweiligen nationalen Steuergesetze – von natürlichen Personen und anderer als natürlichen Personen – Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen – (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 8, 39).

2Art. 4 Abs. 1 entspricht für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen grundsätzlich dem OECD-MA (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 32): Ansässigkeit in dem Vertragsstaat, in dem die Person zu einer dem Umfange nach der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht entsprechenden Steuerpflicht herangezogen wird; es fehlt der Zusatz aufgrund der Revision 1995 (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 7).

3Art. 4 Abs. 2 stellt Kollisionsregeln für den Fall der Mehrfachansässigkeit einer natürlichen Person auf. Art. 4 Abs. 2 Buchst. a bis d entsprechen dem OECD-MA (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 41 – 61).

4Art. 4 Abs. 3, der eine Regelung für die Mehrfachansässigkeit von Gesellschaften und allen anderen Personenvereinigungen (anderer als natürlichen Personen) aufstellt, entspricht Art. 4 Abs. 3 OECD-MA (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 64 ff.): Ansässigkeit in dem Staat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (vgl. Art. 4 OECD-MA Rn. 64 ff.).

5Zur Ansässigkeit von Mitgliedern diplomatischer oder konsularischer Vertretungen ...