Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz

Prof. Adrian Cloer (Januar 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines

1Art. 4 DBA Tschechien ist das Tor zur Abkommensberechtigung: Im Zusammenspiel mit Art. 3 gewährt die Vorschrift den in Art. 1 beschriebenen persönlichen Abkommensschutz. Darüber hinaus ist die eindeutige Zuweisung der Ansässigkeit von zentraler Bedeutung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen den Vertragsparteien und die Funktionsfähigkeit des Abkommens.

2 Einstweilen frei

II. Vergleich zum OECD-MA

3Das OECD-MA 1963 zugrunde gelegt, bestehen im Verhältnis zum OECD-MA 2017 folgende Unterschiede:

4Abs. 1 des Abkommens entspricht Satz 1 des OECD-MA 2017 mit Ausnahme der Erweiterung, welche Gebietskörperschaften und anerkannte Pensionssondervermögen des Staates erfasst werden. Die weitergehende Präzisierung des Satzes 2 OECD-MA 2017 über die Besteuerung von steuerlichen Ausländern fehlt komplett.

5In Abs. 2 besteht eine Übereinstimmung nur bei den Buchst. a und b. Die weiterführenden Regelungen der Buchst. c zur Staatsangehörigkeit und d zum speziellen Verständigungsverfahren durch die Behörden der Vertragsstaaten (jeweils auch schon im OECD-MA 1963 enthalten) sind dem DBA Tschechien fremd.

6Auch kennt das DBA Tschechien in Abs. 3 kein Verständigungsverfahren bei nicht-natürlichen Personen w...