Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 16 Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Lukas Franke, Sabine Kirchmayr-Schliesselberger (Oktober 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick

1In Art. 16 Abs. 1 DBA Österreich wird die Zuweisung der Besteuerungsrechte an Vergütungen für Aufsichts- und Verwaltungsräte geregelt, wobei das Besteuerungsrecht grds. dem Staat zugewiesen wird, in dem die Gesellschaft ansässig ist, für die diese Funktion ausgeübt wird. In Art. 16 Abs. 2 DBA Österreich ist eine entsprechende Bestimmung für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder enthalten.

2Einstweilen frei

II. Historischer Hintergrund und Entwicklung

3Die Vorgängerbestimmung des heutigen Art. 16 DBA Österreich 2000 ist Art. 8 Abs. 4 DBA Österreich 1954. Das DBA Österreich 1954 wurde zwar vor dem ersten OECD-MA 1963 abgeschlossen und weicht daher in einigen Punkten davon ab. Art. 8 Abs. 4 DBA Österreich 1954 entsprach aber inhaltlich weit­gehend bereits dem zeitlich späteren OECD-MA. Von Art. 8 Abs. 4 DBA Österreich 1954 waren nur natürliche Personen erfasst, die von einem „Unternehmen“, das den Ort der Geschäftsleitung in dem anderen Staat hat, Vergütungen als Aufsichtsratsmitglied, als nicht geschäftsführendes Mitglied eines Verwaltungsrats oder als ähnliches Organ bezogen haben. Da der Begriff des „Unternehmens“ im Abkommen nicht definiert wurde, fi...