Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 16 Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Benjamin Feindt, Christian Kuth (August 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 16 regelt die Besteuerung von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen und gewährt dem Sitzstaat der Gesellschaften das Besteuerungsrecht für Vergütungen von Geschäftsführern und ähnlichen Personen.

2Einstweilen frei.

II. Abweichungen vom OECD-MA

3Abs. 1 ist identisch mit dem OECD-MA. Abs. 2, der die Besteuerung von Geschäftsführervergütungen regelt, gibt es im OECD-MA nicht.

4Einstweilen frei.

III. Abweichungen durch das Protokoll vom

5Das Änderungsprotokoll vom lässt Art. 16 unberührt.

6Einstweilen frei.

B. Systematische Kommentierung
I. Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen (Abs. 1)

7Abs. 1 ist identisch mit dem OECD-MA. Daher verweisen wir auf die Kommentierung von Wilk in GKGK, DBA, Art. 16 OECD-MA Rz. 1 ff.

8Einstweilen frei.

II. Gehälter für nach dem Handelsrecht verantwortliche Leiter (Abs. 2)

9Die Vergütungen von Geschäftsführern und ähnlichen, nach dem Handelsrecht des jeweiligen Staates verantwortlichen Leitern, können im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden.

10Die wesentliche Fallgruppe dieses Absatzes sind die ...