Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 22 Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (November 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin
I. Unbewegliches Vermögen (Abs. 1)

1Die Regelung entspricht inhaltlich Art. 22 Abs. 1 OECD-MA.

II. Bewegliches Vermögen von Betriebsstätte und fester Einrichtung eines Selbständigen (Abs. 2)

2Trotz geringer Abweichungen im Wortlaut entspricht die Regelung inhaltlich Art. 22 Abs. 2 OECD-MA.

III. Schiffe und Luftfahrzeuge

3Anders als in Art. 22 Abs. 3 OECD-MA sind Binnenschiffe nebst zugehörigem beweglichen Betriebsvermögen nicht angesprochen. Diese Vermögensgegenstände unterfallen folglich der allgemeinen Regelung über unternehmerisches Vermögen in Art. 22 Abs. 2. Im übrigen entspricht Art. 22 Abs. 2 DBA-Ungarn für Seeschiffe und Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr inhaltlich der Regelung des Art. 22 Abs. 3 OECD-MA.

IV. Auffangklausel (Abs. 4)

4Art. 22 Abs. 4 DBA-Ungarn entspricht in seinem Regelungsinhalt Art. 22 Abs. 4 OECD-MA.