Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 26 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Claudia Rademacher-Gottwald, Bellstedt, Foerster (März 2009)

Erläuterungen

Bellstedt
Foerster
I. Inhalt der Vorschrift

1Die Vorschrift bestimmt, wie die Doppelbesteuerung zu vermeiden ist. Zu einer doppelten Besteuerung desselben Vermögenstransfers kann es kommen, weil Abschnitt III keine ausschließlichen Besteuerungsrechte für Staat A oder Staat B vorsieht, mithin die konkurrierenden nationalen Besteuerungsrechte sozusagen aufeinanderprallen läßt. Das wird noch durch die Belegenheitsregeln des Art. 24 Abs. 1 und Abs. 2 verstärkt, ebenso wie die Zulassung der Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erwerbers in Art. 24 Abs. 3 a. E. (s. Vorbemerkung zu Art. 24–28).

2Art. 26 löst diese Konflikte sehr einfach: Erstens ordnet die Vorschrift die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat an. Das kann der Wohnsitzstaat des Erblassers/Schenkers sein, Abs. 1 Buchst. a bzw. Abs. 2 Buchst. a, oder es ist der Wohnsitzstaat des – damit für die Besteuerung zugelassenen – Erwerbers, Abs. 1 Buchst. b bzw. Abs. 2 Buchst. b.

3Der jeweils angesprochene Wohnsitzstaat des Erblassers/Schenkers rechnet die Steuer an, die im Belegenheitsstaat des Grund- oder Betriebsstättenvermögens erhoben werden darf, Abs. 1 Buchst. a bzw. Abs. 2 Buchst. a, und der Wohnsitzstaat des Erwe...