Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 19 Lehrer, Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Nach Abs. 1 sind die an Hochschullehrer oder Lehrer entrichteten Arbeitsvergütungen im Gaststaat befreit, wenn

  • die Gastlehrkräfte während ihres Aufenthaltes im Gastland weiterhin im anderen Vertragsstaat ansässig sind oder dort unmittelbar vor der Einreise ins Gastland ansässig waren,

  • der Aufenthalt höchstens 2 Jahre dauert,

  • der Aufenthalt fortgeschrittene Studien oder Forschungsarbeiten oder die Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer anerkannten Universität, Hochschule oder anderen ähnlichen, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Anstalt des Gastlandes bezweckt, und

  • die Vergütungen nicht aus dem Gastland stammen.

2Hervorzuheben ist, daß nach Abs. 1 eine Person – im Unterschied zu Art. 1 und 4 – nicht in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sein muß. Es genügt, wenn sie unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland im Herkunftsland ansässig war (vgl. Vogel, DBA, Art. 20 Rn. 14; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA, hrsg. von Arthur Andersen & Co GmbH, Art. 20 Rn. 11; a. M. Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, Anm. 21 zu Art. 20 und Korn/Debatin, u. a. in Anm. 2c zu Art. 20 DBA-Kanada sowie Anm. 3d zu Art. 20 DBA-Schweiz). Für die hier vertretene Auffassung spricht, daß nach dem Wortlaut der Bestimmu...