Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Claudia Rademacher-Gottwald, Büge (März 2009)

Erläuterungen

Büge

1Artikel 2 entspricht weitgehend dem Wortlaut des Art. 2 OECD-MA. Insoweit wird auf die Kommentierung zum Artikel 2 OECD-MA verwiesen.

2Absatz 3 enthält den Katalog der Steuern, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens festgelegt haben. Durch den Zerfall der sozialistischen jugoslawischen Föderation ist das DBA-Jugoslawien im Verhältnis zu folgenden Staaten auf der Grundlage von Notenwechseln (N) oder Protokollen (P) weiterhin anzuwenden (vgl. BStBl 1998 I S. 16 ff.):


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Staat
Vereinbarung vom
Fundstelle
Bundesrepublik
Jugoslawien
(P)
BGBl 1997 II S. 961
Republik Bosnien und
Herzegowina
(N)
BGBl 1992 II S. 1196
Republik Kroatien
31. 7./ (N)
BGBl 1992 II S. 1146
Republik Mazedonien
(N)
BGBl 1994 II S. 326
Republik Slowenien
30. 3./
BGBl 1993 II S. 1261

3Nach dem Zerfall der Föderation haben alle Staaten einen Wechsel von der (ehemals gemeinsamen) zentralistischen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft eingeleitet bzw. bis zu einem gewissen Grad bereits vollzogen. In allen Staaten sind die Steuersysteme jedoch auch weiterhin dynamischen Entwicklungen unterworfen. Übersichten über die Steuersysteme werden nachgeliefert.

4–11Einstweilen frei

12Die in Absatz 4 Satz 2 geregelte Unterrichtungspflicht der Vertragsparteien über die Änderungen in ihren Steuergesetzen ist auf die wesentlichen Änderungen des Steuerrechts...