Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 14 Selbständige Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (März 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 14 entspricht, abgesehen von der erweiterten Zuweisung des Besteuerungsrechts, dem OECD-MA. Lediglich in Abs. 3 des Schlußprotokolls findet sich eine zusätzliche Erläuterung zur selbständigen Tätigkeit.

2Zum Ausdruck „Person” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b, zur Ansässigkeit einer Person vgl. Art. 4, zum Ausdruck „Vertragsstaat” vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a.

3Art. 14 Abs. 1 geht hinsichtlich des Besteuerungsrechts von der Grundregel aus, daß die Einkünfte aus selbständiger Arbeit nur im Wohnsitzstaat besteuert werden können. Hiervon werden zwei Ausnahmen gemacht: Zum einen wird – entsprechend Art. 14 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA – dem Belegenheitsstaat der festen Einrichtung das Besteuerungsrecht hinsichtlich derjenigen Einkünfte gewährt, die dieser festen Einrichtung zuzurechnen sind (Art. 14 Abs. 1 Buchst. a). Zusätzlich – und von Buchst. a unabhängig – wird auf die Aufenthaltsdauer der Person abgestellt, die die selbständige Arbeit ausübt: Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b wird dem anderen Vertragsstaat, in dem die Person nicht ansässig ist, dann ein Besteuerungsrecht eingeräumt, wenn die Person sich innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von zwölf Monaten (auch über Jahreswechsel hinweg, z. B. vom bis )...