Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 13 DBA-Litauen entspricht weitestgehend Art. 13 des OECD-MA. Nur in Abs. 3 (Veräußerungsgewinne bei Schifffahrt und Luftfahrt) besteht insoweit eine Abweichung, als Veräußerungsgewinne bei Wirtschaftsgütern der Binnenschifffahrt nicht mit umfasst sind. Hier kommt Abs. 2 (Veräußerungsgewinne bei Betriebsstätten) zur Anwendung.

2Zu beachten ist allerdings Art. 20A Abs. 6, der eine Sonderregelung für Veräußerungsgewinne bei Forschungs- und Ausbeutungsrechten zur wirtschaftlichen Nutzung des Meeresgrundes, Vermögensgegenständen zur Nutzung bei Tätigkeiten vor der Küste und Anteilen an Gesellschaften, die auf diesem Gebiet tätig sind, enthält. Auf die dortige Kommentierung wird verwiesen.