Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 18 Ruhegehälter

Claudia Rademacher-Gottwald, Rupp (März 2009)

Erläuterungen

Rupp

1Nach Art. 18 DBA-Portugal hat der Wohnsitzstaat unabhängig von der früheren Tätigkeit das ausschließliche Besteuerungsrecht. Mangels einem Art. 18 OECD-MA entsprechenden Vorrang der Kassenstaatsklausel gilt dies damit auch für Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst. Ansonsten stimmt die Regelung mit Art. 18 OECD-MA überein. Insoweit wird auf die dortigen Erläuterungen verwiesen.