Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 18 Ruhegehälter und Renten

Claudia Rademacher-Gottwald, Rupp (März 2009)

Erläuterungen

Rupp

1Die Regelung des Art. 18 DBA-Australien entspricht grundsätzlich derjenigen des OECD-MA.

2Allerdings enthält Art. 18 DBA-Australien im Gegensatz zum OECD-MA nicht den Vorbehalt, für Ruhegehälter i. S. d. Art. 19 Abs. 2 OECD-MA.

3Damit unterliegen sowohl private Ruhegehälter als auch Ruhegehälter, die von einem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften an ehemalige Bedienstete für in öffentliche Funktionen erbrachte Dienste gezahlt werden, der ausschließlichen Wohnsitzstaatbesteuerung.