Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Inkrafttreten

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1982 II, S. 577, BStBl 1982 I, S. 587) und in Deutschland rückwirkend auf Steuern anzuwenden, die für den Veranlagungszeitraum 1981 und später erhoben werden (zur Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung vgl. Art. 29 OECD-MA Rn. 9). Bei den Abzugsteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ist das Abkommen anzuwenden auf Einkünfte, die am und später bezogen wurden.

2Abs. 9 des Protokolls legt fest, daß in Finnland ansässige Anteilseigner einer deutschen GmbH für diese Beteiligung ab 1974 nur in Finnland der Vermögensbesteuerung unterliegen.