Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 11 Anrechnung

Felix Wurm, Carsten Bödecker (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 11 DBA USA/ErbSt ist zwar mit der Bezeichnung Steueranrechnung überschrieben, enthält jedoch in der Sache Regelungen zu zwei unterschiedlichen Themenbereichen:

  • Art. 11 Abs. 1 DBA USA/ErbSt hat mit der Steueranrechnung nichts zu tun. Die Vorschrift (sog. savings clause) gehört systematisch zu Art. 1 DBA USA/ErbSt (Geltungsbereich). Mit Art. 11 Abs. 1 DBA USA/ErbSt werden die Belegenheitsregeln der Art. 5 DBA USA/ErbSt (Grundvermögen), Art. 6 DBA USA/ErbSt (Betriebsstättenvermögen) und Art. 8 DBA USA/ErbSt (Personengesellschaften) zugunsten der unbeschränkten nationalen Steuerpflicht beiseite geschoben, wenn

    im Fall der USA der Erblasser/Schenker

    1.

    US-Staatsangehöriger war oder

    2.

    seinen Wohnsitz nach Art. 4 in den USA hatte oder

    3.

    ein ehemaliger Staatsangehöriger/langfristig Ansässiger war und innerhalb der letzten zehn Jahre aus den USA weggezogen ist (Art. 11 Abs. 1 Buchst. a) DBA USA/ErbSt) oder

    im Fall der Bundesrepublik Deutschland der Erwerber/Begünstigte seinen Wohnsitz in Deutschland hat (Art. 11 Abs. 1 Buchst. b DBA USA/ErbSt).

  • Die Abs. 2–7 regeln die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung (dazu Michel, DStR 1981 S. 73, 77 ff. mit za...