Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Außerkrafttreten

Prof. Adrian Cloer (Januar 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines

1Art. 30 DBA Tschechien regelt zum einen die Voraussetzung für das Außerkrafttreten und zum anderen dessen Zeitpunkt.

2Einstweilen frei

II. Vergleich mit dem OECD-MA

3Art. 30 DBA Tschechien basiert auf Art. 30 OECD-MA 1963 (entspricht Art. 31 OECD-MA 2017). In Abweichung dazu enthält es eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren.

3 Einstweilen frei

III. Änderungen durch das Mehrseitige Übereinkommen

4Aus dem Mehrseitigen Übereinkommen ergeben sich keine Änderungen für Art. 30 DBA Tschechien.

5Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

6Siehe dazu Kommentierung Kolb in GKBK, DBA, Art. 30 und 31 OECD-MA Rz. 16 ff.