Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 19 Öffentlicher Dienst

Claudia Rademacher-Gottwald, Rupp (März 2009)

Erläuterungen

Rupp

1Art. 19 DBA-Neuseeland entspricht grundsätzlich dem OECD-MA, indem das Besteuerungsrecht sowohl für Aktivbezüge für hoheitliche Tätigkeiten als auch entsprechende Ruhegehälter dem Besteuerungsrecht des Kassenstaats zugewiesen werden. Lediglich für den Fall, daß die Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Betrieb gewerblicher Art gezahlt werden, gelten die Regelungen des Art. 15 und 16 (i. d. R. Tätigkeitsprinzip) bzw. 18 (Wohnsitzprinzip) des DBA-Neuseeland.

2; 3Einstweilen frei