Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Lehrer, Forscher, Studenten und Stipendiaten

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Nach Abs. 1 sind die an Hochschullehrer oder andere Lehrer entrichteten Vergütungen im Gastland während der Dauer von höchstens 2 Jahren befreit, wenn

  • die Hochschullehrer oder anderen Lehrer im Entsendestaat in dem Zeitpunkt ansässig sind, in dem sie sich ins Gastland begeben oder dort unmittelbar vor der Einreise ins Gastland ansässig waren,

  • der Aufenthalt lediglich fortgeschrittene Studien oder Forschungsarbeiten oder die Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Universität, einer Hochschule, einer Schule oder anderen Lehranstalt des Gastlandes bezweckt,

  • die Vergütungen nicht aus dem Gastland stammen.

2Hervorzuheben ist, dass nach Abs. 1 eine Person – im Unterschied zu Art. 1 und 4 – nicht in einem der beiden Vertragstaaten ansässig sein muss. Es genügt, wenn sie unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland im Herkunftsland ansässig war (vgl. Vogel, DBA, Anm. 14 zu Art. 20; Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Anm. 39 zu Art. 20 MA; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA, hrsg. von Arthur Andersen & Co GmbH, Rn. 11 zu Art. 20; a. M. Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, Anm. 21 zu Art. 20). Für die hier vertretene Auffassung spricht, dass nach dem Wortlaut der Besti...