Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 16 Unselbständige Arbeit

Claudia Rademacher-Gottwald, Vogelgesang, Rupp, Vogelgesang (März 2009)

Erläuterungen

I. Inhalt der Vorschrift
Vogelgesang

1Art. 16 ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu. Absatz 1 geht grundsätzlich von der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat aus. Wird die Arbeit im „anderen Vertragsstaat” ausgeübt, hat dieser das (konkurrierende) Recht zur Besteuerung (sog. Arbeitsortprinzip, vgl. Art. 15 OECD-MA Rn. 2 ff.). Das Besteuerungsrecht fällt jedoch nach Absatz 2 – in Durchbrechung des Arbeitsortprinzips – an den Wohnsitzstaat zurück, wenn die drei dort genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen.

2Für bestimmte Vergütungen sieht Art. 16 Sonderregelungen vor:

  • Absatz 3 für Vergütungen, die von einem der Vertragsstaaten oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden;

  • Absatz 4 erklärt die Grundregel der Absätze 1 und 2 allerdings wiederum für anwendbar, wenn die Arbeit im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit des Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften ausgeübt wird;

  • Absatz 5 für die von der jugoslawischen Wirtschaftskammer oder dem jugoslawischen Fremdenverkehrsamt bezogenen Vergütungen;

  • Absatz 6 für die Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen und Flugzeugen.

3; 4Einstweilen frei

5Die Regelung entspricht im wesent...