Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Text und Erläuterungen DBA Tunesien

Claudia Rademacher-Gottwald, Rademacher-Gottwald (März 2009)

Text und Erläuterungen

Vorbemerkung
Rademacher-Gottwald

1Das zurzeit geltende DBA-Tunesien wurde am in Tunis unterzeichnet. Der Austausch der Ratifikationsurkunden fand am in Bonn statt. Am trat das Abkommen in Kraft. Es handelt sich um das dritte deutsche Abkommen mit einem arabischen Staat Nordafrikas. Mit Ägypten wurde im Jahre 1959 ein DBA abgeschlossen, mit Marokko im Jahre 1972. Die zeitliche Anwendung des DBA-Tunesien begann mit dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 1977. Soweit es um Quellensteuern geht, gilt das Abkommen erstmals für Quellensteuern auf Zahlungen nach dem . Es ist in deutscher und französischer Sprache verfasst und umfasst insgesamt 30 Artikel sowie ein Protokoll mit zusätzlichen Bestimmungen zu Art. 11 (Zinsbesteuerung) und Art. 23 (Vermeidung der Doppelbesteuerung).

2Da Tunesien vor seiner im Jahre 1956 erlangten Unabhängigkeit als französisches Schutzgebiet zu Französisch-Nordafrika gehörte, hat sich der französische Einfluss auf das tunesische Recht und damit auch auf den Abkommenste...