Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 22 Andere Einkünfte

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 22 Abs. 1 Satz 1 DBA-Portugal entspricht Art. 21 Abs. 1 OECD-MA. In Abs. 1 Satz 2 ist jedoch eine sog. „Subject-to-tax-Klausel” aufgenommen. Dies bedeutet, daß die in Abs. 1 Satz 1 bestimmte Steuerbefreiung im Nicht-Wohnsitzstaat entfällt, wenn die Einkünfte im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden.

2Trotz geringer Abweichungen im Wortlaut entspricht Art. 21 Abs. 2 DBA-PortugalArt. 21 Abs. 2 OECD-MA.

3Im DBA-Portugal befindet sich keine Art. 21 Abs. 3 OECD-MA entsprechende Bestimmung. Für eine Einkünfteabgrenzung in Fällen des Art. 22 Abs. 1 bleibt es daher bei den allgemeinen Regelungen.