Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Prof. Dr. Adrian Cloer, Wilke (Juni 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 1 DBA Polen definiert den persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens. Die „Person“ und die „Ansässigkeit“ stellen Anknüpfungspunkte dar. Personen müssen in einem der beiden Vertragsstaaten „ansässig“ sein, um unter den Anwendungsbereich des Abkommens zu fallen. Die „Staatsangehörigkeit“ ist bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs des Abkommens irrelevant.

2Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

3Art. 1 DBA Polen stimmt inhaltlich und wörtlich mit Art. 1 OECD-MA 1998–2014 überein.

4Das Update des OECD-MA 2017 führte zu einer Ergänzung des Art. 1 des OECD-MA um Abs. 2 (Abkommensmissbrauch bei hybriden Rechtsträgern, vgl. Stöber in GKGK, DBA, Art. 1 OECD-MA 2017 Rz. 288–306) und Abs. 3 (sog. „Saving-Clause”, vgl. Stöber in GKGK, DBA, Art. 1 OECD-MA 2017 Rz. 311–317), die bislang im DBA Polen keinen Niederschlag fanden.

5–6Einstweilen frei

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

7Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.

8 Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung

9Anknüpfungspunkte für den persönlichen Anwendungsbereich sin...