Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Text und Erläuterungen DBA Thailand

Claudia Rademacher-Gottwald, Rademacher-Gottwald (März 2009)

Text und Erläuterungen

Vorbemerkung
Rademacher-Gottwald

1Das DBA-Thailand ist eines der ältesten deutschen Abkommen mit einem asiatischen Staat. Die Unterzeichnung fand am in Bangkok statt. Nachdem die Ratifikationsurkunden am ausgetauscht worden waren, trat das Abkommen am in Kraft. Es war rückwirkend auf die Steuern ab dem Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum 1967 und auf die Quellensteuern auf Zahlungen nach dem anzuwenden, es sei denn, diese Rückwirkung wirkte sich für die betroffenen Steuerpflichtigen nachteilig aus. Zum Abkommen gehören neben den 30 Artikeln auch ein Notenwechsel mit ergänzenden Bestimmungen zum Betriebsstättenbegriff und zur Anwendung der Freistellungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Abkommenstext ist in Deutsch, Thailändisch und Englisch abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei Zweifeln über die Auslegung kommt es auf den englischen Wortlaut an.

2Die Struktur des DBA-Thailand orientiert sich weitestgehend am OECD-MA 1963. Da es sich um ein deutsches Abkommen mit einem Entwick...