Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Hochschullehrer und andere Lehrer

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

Die an Hochschullehrer und andere Lehrer entrichteten Vergütungen sind im Gaststaat befreit, wenn

  • die Gastlehrkräfte während ihres Aufenthaltes im Gastland weiterhin im anderen Vertragstaat ansässig sind oder vorher dort ansässig waren,

  • der Aufenthalt höchstens 3 Jahre dauert,

  • der Aufenthalt eine Lehrtätigkeit oder wissenschaftliche Forschung an einer nicht Erwerbszwecken dienenden Lehr- oder Forschungsanstalt bezweckt, und

  • die Vergütungen vom Ansässigkeitsstaat oder von einer nicht Erwerbszwecken dienenden Einrichtung gezahlt werden, deren jährliche Ausgaben zu mindestens 50 vom Hundert vom Ansässigkeitsstaat subventioniert werden.