Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 5 Betriebsstätte

Claudia Rademacher-Gottwald, Günkel (März 2009)

Erläuterungen

Günkel

1Art. 5 DBA-Bulgarien entspricht nach Inhalt und Aufbau Art. 5 OECD-MA, so dass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ein unterschiedlicher Wortlaut wurde nur bei der Definition der Vertreterbetriebsstätte in Art. 5 Abs. 5 DBA-Bulgarien gewählt, ohne dass dies zu einer inhaltlichen Abweichung von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA führt.

2Eine Regelung wie in Art. 5 Abs. 7 OECD-MA wurde im DBA-Bulgarien nicht getroffen. Daraus wird man aber nicht den Schluss ziehen können, dass die Beherrschung einer Tochtergesellschaft im anderen Staat dazu führt, dass die Muttergesellschaft so behandelt wird, als unterhalte sie dort eine Betriebsstätte. Art. 5 Abs. 7 OECD-MA hat eher klarstel­lende Bedeutung. Die Merkmale einer Betriebsstätte sind durch die bloße Beherrschung einer Tochtergesellschaft ohnehin nicht erfüllt.