Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 26 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Carsten Bödecker, Christian Kuth (August 2021)

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 26 ist die ausschließlich für den Erbschaft-/Schenkungsteuerteil geltende Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sowohl Dänemark als auch Deutschland wenden hier jeweils die Anrechnungsmethode an. Die Anrechnung erfolgt je nach Sachverhalt im Wohnsitzstaat des Erblassers/Schenkers oder im Wohnsitzstaat des Erwerbers. Da es eine Anrechnung nur dann geben kann, wenn im ersten Schritt grds. das gesamte (Welt-)Vermögen besteuert wird, Art. 25 aber kein Besteuerungsrecht hinsichtlich des Erwerberwohnsitzstaates enthält, eröffnet Art. 26 zusätzlich das Besteuerungsrecht für den Erwerberwohnsitzstaat für das gesamte vom Erwerber erworbene Vermögen. Dies führt im Einzelfall zu Besteuerungskonkurrenzen, die in den folgenden Abschnitten insbesondere hinsichtlich der Fragen „Welcher Staat darf besteuern?“ und „Welcher Staat rechnet an?“ betrachtet werden sollen.

2Grds. folgt Art. 26 DBA Dänemark den folgenden Prinzipien:

  1. Konkurrenz zwischen Wohnsitzstaat und Belegenheitsstaat: Wohnsitzstaat des Erblassers, Schenkers oder Erwerbers rechnet die Steuer des Belegenheitsstaat...