Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Bödecker, Goebel (Mai 2019)

Erläuterungen

A. Übereinstimmung gegenüber dem OECD-MA

1Art. 2 entspricht Art. 2 OECD-MA.

2Abs. 1 regelt den Kreis der Steuergläubiger und führt in Ergänzung zu Art. 2 Abs. 1 OECD-MA noch die Länder der Bundersrepublik Deutschland als Steuergläubiger auf.

3Abs. 2 enthält die allgemeine Definition des Steuerbegriffs entsprechend dem Art. 2 Abs. 2 OECD-MA.

4Abs. 3 enthält den Steuerkatalog der derzeit in Luxemburg und Deutschland unter das Abkommen fallenden Steuern.

5Abs. 4 erweitert die Abkommensanwendung auf über den derzeitigen Steuerkatalog hinaus auf künftige Steuern gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art.

B. Die dem DBA unterliegenden Steuern

6Abs. 3 enthält die Übersicht über die dem DBA unterliegenden Steuern,

  • die Einkommensteuer;

  • die Körperschaftsteuer;

  • die Gewerbesteuer; und

  • die Vermögensteuer

einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge. In Luxemburg ist das der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer (7 %, bzw. 9 % bei Nettoeinkünften von über 150.000 € oder 300.000 € bei gemeinsam Veranlagten) und Körperschaftsteuer (7 %).

C. Übersicht über die dem DBA unterliegenden luxemburgischen Steuern (Stand: Mai 2018)
I. Allgemeines

7Die in der Besatzungszeit während des zweiten Weltkrieges in Luxemburg eingeführten deutschen Steuergesetze wurden durch gro...