Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Dorling, Thoens (Juni 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Vorschrift ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbständiger Arbeit grundsätzlich ausschließlich dem Wohnsitzstaat zu, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt, sog. Arbeitsortprinzip, Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA Japan.

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA sowie der Vorgängerregelung

2Art. 14 DBA Japan 2015 korrespondiert nach der Aufhebung des Art. 14 im OECD-MA zur Besteuerung von Einkünften aus selbständiger Arbeit mit Art. 15 OECD-MA 2017, da die nachfolgenden Artikelnummern des OECD-MA trotz der Aufhebung unverändert beibehalten wurden.

3Art. 14 DBA Japan 2015 ist in den Abs. 1 und 2 weitgehend inhaltsgleich mit dem OECD-MA 2017 und der VHG-DBA, allerdings nimmt Art. 14 Abs. 1 DBA Japan 2015 den Art. 16 DBA Japan 2015 zu Künstlern und Sportlern nicht als lex specialis in seinen Wortlaut auf, abweichend von der VHG-DBA. In Abs. 3 gibt es erhebliche Abweichungen zu OECD-MA und VHG-DBA, auf die nachstehend in der Kommentierung zu diesem Absatz eingegangen wird. Die Abs. 4 und 5 der VHG-DBA haben wie auch im OECD-MA 2017 keinen Eingang in das DBA Japan 2015 gefunden. Es gibt mit Ausnahme der Berechnung des 12-Monats-Zeitraumes, auf die in der nachfolgenden Kommentierung näher e...