Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 21 Hochschullehrer

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Die an Lehrer und Forscher entrichteten Vergütungen sind im Gaststaat befreit, wenn

  • die Lehrer und Forscher während ihres Aufenthaltes im Gastland weiterhin im anderen Vertragsstaat ansässig sind oder dort unmittelbar vor der Einreise ins Gastland ansässig waren,

  • der Aufenthalt höchstens 2 Jahre dauert,

  • der Aufenthalt die Ausübung einer Lehr- oder Forschungstätigkeit an einer Universität, Hochschule oder anderen anerkannten Lehranstalt bezweckt, und

  • die Vergütungen nicht aus dem Gastland stammen.

2Hervorzuheben ist, daß nach Art. 21 Abs. 1 DBA-Jugoslawien eine Person – im Unterschied zu Art. 1 und 4 DBA-Jugoslawien – nicht in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sein muß. Es genügt, wenn sie unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland im Entsendestaat ansässig war (vgl. Prokisch, in: Vogel, DBA, Art. 15, Rn. 102; ders., in: IWB F. 3 Gr. 3 S. 1100; Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Anm. 39 zu Art. 20 MA; Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA, hrsg. von Arthur Andersen & Co GmbH, Art. 20 Rn. 11; a. M. Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, Art. 20 Anm. 21). Für die hier vertretene Auffassung spricht, daß nach dem Wortlaut der Bestimmung und nach dem Grundgedanken der Förderung des Ausbildungsaustausches auch Sachver...