Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 31 Inkrafttreten

Bettina Spilker, Julia Tumpel (Oktober 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Wie schon die Überschrift nahe legt, finden sich in Art. 31 DBA Österreich Regelungen hinsichtlich des Inkrafttretens dieses Abkommens.

2Einstweilen frei

II. Historischer Hintergrund und Entwicklung

3Art. 19 DBA Österreich 1922 und Art. 24 DBA Österreich 1954 sowie Art. 6 des Abänderungsabkommens 1992 enthielten Inkrafttretensbestimmungen.

4Einstweilen frei

III. Abweichungen vom OECD-MA
1. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2000

5Art. 31 Abs. 1 DBA Österreich ist identisch mit Art. 31 Abs. 1 OECD-MA 2000.

6Nach Art. 31 Abs. 2 OECD-MA erfolgt das Inkrafttreten mit Austausch der Urkunden. Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich legt jedoch den Zeitpunkt des Inkrafttretens – abweichend davon – einen Monat nach Austausch der Urkunden fest. Das DBA Österreich trat damit mit in Kraft.

2. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2017

7Siehe oben.