Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 24 Gleichbehandlung

Sven-Eric Bärsch (März 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Durch den Art. 24 DBA Niederlande wird der abkommensrechtliche Grundsatz der steuerlichen Nichtdiskriminierung normiert. Die Vorschrift nennt mehrere Schutzbereiche des Diskriminierungsverbots, die das innerstaatliche Recht der Vertragsstaaten nicht zum Ansatzpunkt einer steuerlichen Benachteiligung machen darf:

2Der Grundsatz der steuerlichen Nichtdiskriminierung erstreckt sich auf alle Steuern der Vertragsstaaten (Art. 24 Abs. 7 DBA Niederlande), somit auch auf diejenigen, die sonst nicht Gegenstand des DBA Niederlande sind. Das Protokoll Nr. XVI Abs. 1 DBA Niederlande regelt, dass für in den Niederlanden ansässige Ehegatten bestimmte Voraussetzungen der fiktiv unbeschränkten Steuerpflicht i. S. des § 1 Abs. 3 EStG nicht gelten. Nach Protokoll Nr. XVI Abs. 2 steht Art. 24 Abs. 5 DBA Niederlande der Einschränkung der Gruppenbesteuerung der Vertragsstaaten auf dort beleg...