Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 17 Einkünfte aus der Tätigkeit der Künstler und Sportler

Claudia Rademacher-Gottwald, Maßbaum (März 2009)

Erläuterungen

Maßbaum
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA

1Abs. 1 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 1 OECD-MA überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA Rn. 15). Er erfaßt ausdrücklich nur darstellende Künstler und Sportler, so daß der durch Art. 17 Abs. 1 OECD-MA mittels Auslegung ermittelte Künstler- und Sportlerbegriff (Art. 17 OECD-MA, Rn. 33, 47) bereits durch den Wortlaut der Vorschrift festgelegt ist. Die Formulierung „in diesem anderen Vertragsstaat” im letzten Halbsatz hat allenfalls klarstellende Bedeutung.

2Abs. 2 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA überein. Der Wortlaut weicht von dieser Vorschrift dahingehend ab, daß nicht eine „persönlich”, sondern „selbst” ausgeübte Tätigkeit der Künstler und Sportler verlangt wird. Weiterhin kommt es nicht auf „seine”, sondern „diese” Tätigkeit an. Beide Abweichungen vom Wortlaut haben für den Regelungsgehalt keine Bedeutung.

3Abs. 3 enthält abweichend von Abs. 1 und 2 ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates des Künstlers oder Sportlers für aus öffentlichen Kassen und von bestimmten Institutionen unterstützte Auftritte im a...