Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 19 Hochschullehrer, Lehrer und Studenten

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Die an Hochschullehrer oder Lehrer entrichteten Vergütungen sind im Gaststaat befreit, wenn

  • die Gastlehrkräfte während ihres Aufenthalts im Gastland weiterhin im anderen Vertragsstaat ansässig sind,

  • der Aufenthalt höchstens 2 Jahre dauert und

  • der Aufenthalt fortgeschrittene Studien oder Forschungsarbeiten oder die Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder einer anderen Lehranstalt bezweckt.

2Keine Anwendung findet Art. 19 Abs. 1, wenn die Gastlehrkräfte im Gastland i. S. d. Art. 4 Abs. 2 ansässig werden.

3Art. 19 Abs. 2 DBA-Australien stimmt im wesentlichen mit Art. 20 OECD-MA überein, beschränkt aber die Befreiung entsprechend dem Vorbehalt Australiens zu Art. 20 OECD-MA auf Studenten (vgl. Nr. 3 OECD-MK zu Art. 20).

4Für Praktikanten und Lehrlinge wird demnach keine Befreiung gewährt.