Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Ellsel (März 2009)

Erläuterungen

Ellsel
I. Vergleich mit Art. 6 OECD-MA

1Die Vorschrift ist wörtlich identisch mit Art. 6 OECD-MA 1977.

2Einstweilen frei

II. Milderung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
1. Neuseeland ist Wohnsitzstaat

3Nach Art. 23 Abs. 1 wird eine Doppelbesteuerung durch die Methode der begrenzten Steueranrechnung gemildert.

4Einstweilen frei

2. Deutschland ist Wohnsitzstaat

5Art. 23 Abs. 2 Buchst. a Sätze 1 und 2 sieht eine Freistellung unter Progressionsvorbehalt vor.

6Art. 23 Abs. 3 beinhaltet eine Quellenregel, wann Einkünfte aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates stammen (vgl. dazu Grotherr, Art. 23 DBA-Neuseeland Rn. 25 ff.).