Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Unselbständige Arbeit

Benjamin Feindt, Christian Kuth (August 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Der Artikel weist zunächst dem Wohnort des Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht zu. Hiervon wird unter bestimmten Bedingungen abgewichen, z. B. wenn der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat arbeitet oder für einen Arbeitgeber tätig wird, der im Tätigkeitsstaat seinen Sitz hat. Für Bordpersonal und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung existieren spezielle Regelungen.

2Die Sozialversicherung in Dänemark ist steuerfinanziert. Darüber hinaus werden keine dem deutschen System vergleichbaren gesonderten Beiträge erhoben. In Dänemark ist die Wahl der Doppelbesteuerungsvermeidungsmethode an die Sozialversicherungspflicht gekoppelt, daher bestehen im Regelungsbereich dieses Artikels Interdependenzen zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit hoher Praxisbedeutung.

3–4Einstweilen frei.

II. Abweichungen vom OECD-MA

5Der Artikel gleicht im Wesentlichen den Regelungen im OECD-MA. Abweichungen bestehen u. a. in Abs. 1, welcher im DBA Dänemark den Regelungen des Art. 20 (Studenten) Vorrang gegenüber den Regelungen des Art. 15 einräumt.

6Weiter nutzt das DBA Dänemark ...